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In einer Zeit, in der die Warenkosten und
Personalkosten so gering wie möglich gehalten
werden sollten, biete ich Ihnen folgendes an:
Durch meine Selbstständigkeit als Mietkoch/Störkoch haben Sie keine
weiteren Kosten, ausser dem abgemachten fixen Stundenlohn, den
ich Ihnen in Rechnung stellen würde.
Dadurch entfallen für Sie die Zuschläge für beispielsweise AHV,
BVG, Urlaub, 13tes Monatsgehalt oder Gebühren für
Vermittlungsportale.
Ich unterstehe ausserdem nicht dem L-GAV. Sozusagen eine
„Win-Win“ Situation.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine baldige Zusammenarbeit.

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